Ausdruck vom 28.03.2024

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© Tom Maurer

Ausstellerverzeichnis 2014

Das Deutsche Patent- und Markenamt – ein verlässlicher Partner für kreative Köpfe

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist die Zentralbehörde auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland. Es nimmt seinen gesetzlichen Auftrag wahr, Schutzrechte zu erteilen und diese der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Wirtschaftlich erfolgreiche Erfindungen werden häufig Nachahmer finden. Das DPMA eröffnet Ihnen die Möglichkeit, mit Hilfe gewerblicher Schutzrechte effektiv gegen Plagiate und Imitationen vorzugehen.

Das DPMA schützt technische Erfindungen als Patente oder Gebrauchsmuster, trägt Marken und Muster für Produkte oder Dienstleistungen ein und bietet mit dem Geschmacksmuster Schutz für das Design eines Produkts.

Wie auch Sie diese gewerblichen Schutzrechte anmelden und nutzen können, erklären Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des DPMA gerne an einem eigenen Informationsstand. Dort erhalten Sie Antwort auf Ihre Fragen und weitergehende Informationen und Materialien zu den verschiedenen Schutzrechten und die Informationsdienste für die Öffentlichkeit sowie das Tätigkeitsgebiet des DPMA.


Kontakt

Mail: info@dpma.de

Internet: www.dpma.de



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