Ausdruck vom 20.04.2021
URL: patente-stuttgart.de/index.php?page=meldungen&id=151
2019-11-25
"Gegenwärtig ist eine Rechnung im Umlauf, die unerlaubterweise das Logo des Deutschen Patent- und Markenamts sowie eine Unterschrift von hochrangigen Personen aus dem Marken- und Designbereich enthält und zur Zahlung einer bestimmten Summe auf ein ausländisches Konto auffordert. Bitte beachten Sie: Das Amt versendet für Anmelde- und Jahres-/Verlängerungsgebühren weder Rechnungen noch Zahlungsaufforderungen. Für die fristgerechte Überweisung der Gebühren ist jeder Anmelder selbst verantwortlich. Überweisungen tätigen Sie bitte ausschließlich auf das Konto der Bundeskasse mit der IBAN DE84 7000 0000 0070 0010 54. Das DPMA hat bereits Strafanzeige gestellt." Quelle:DPMA
Weitere Informationen: https://www.dpma.de/dpma/service/gebuehren/irrefuehrende_zahlungsaufforderungen/index.html