Ausdruck vom 26.04.2024

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Aufbau von Patentdokumenten

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Dadurch sind die wichtigsten Angaben über das Dokument unabhängig von der Sprache eindeutig identifizierbar. So kann z. B. der Patentanmelder auf einem fremdsprachigen Patentdokument ohne jegliche Sprachkenntnisse festgestellt werden. Diese international standardisierten numerischen Kennzeichen werden INID-Codes genannt.

Beschreibung

Die Beschreibung der Erfindung stellt meistens den umfangreichsten Teil des Dokuments dar. Die Beschreibung sollte grundsätzlich so gestaltet sein, daß ein Fachmann auf dem Gebiet der betreffenden Erfindung diese ohne weiteres ausführen kann (vollständige Offenbarung). Sie wird vom Anmelder bzw. seinem Vertreter erstellt und kann unter Umständen im Lauf des Verfahrens geändert werden.
Die Anforderungen an Form und Inhalt der Beschreibung sind je nach dem zuständigem Amt unterschiedlich. Das Deutsche Patent- und Markenamt gibt in seinen Merkblättern und Verordnungen detaillierte Hinweise und Beispiele für den Beschreibungsteil einer deutschen Patentanmeldung.

Schutzansprüche

Die Schutzansprüche stellen den wichtigsten Teil des Dokuments dar. In Ihnen wird der Schutzumfang definiert, d. h. welche Merkmale der Erfindung unter Schutz gestellt werden.

Die Anforderungen an Form und Inhalt der Schutzansprüche sind je nach dem zuständigem Amt unterschiedlich. Das Deutsche Patentamt gibt in den Merkblättern für Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmelder und in den Verordnungen über die Anmeldung von Patenten bzw. Gebrauchsmustern detaillierte Hinweise und Beispiele für die Schutzansprüche einer deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung.

Zeichnungen

Bei den meisten Patent- oder Gebrauchsmusterdokumenten sind Zeichnungen enthalten. Dabei handelt es sich meistens um schwarzweiße Strichzeichnungen. Fotos sind normalerweise nicht zugelassen. Wie bei den anderen Bestandteilen eines Patent- oder Gebrauchsmusterdokuments hängen die Anforderungen an die Zeichnungen von den Vorgaben des zuständigen Amts ab. Das Deutsche Patentamt gibt in den Merkblättern für Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmelder und in den Verordnungen über die Anmeldung von Patenten bzw. Gebrauchsmustern detaillierte Hinweise zu den Zeichnungen für eine deutsche Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung.

Allgemeines

Die Reihenfolge der Teile kann variieren. Für eine Anmeldung sind alle Teile Pflicht, allerdings können die Zeichnungen in seltenen Einzelfällen weggelassen werden.

Jedes Land hat seine eigenen Verfahrensabläufe und es gibt länderübergreifende Verfahren (z. B. Europaweites oder Internationales). Informationen hierzu sind beispielsweise auf den Internetseiten der jeweiligen Patentämter.