Ausdruck vom 04.10.2024

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Entgegennahme von Schutzrechtsanmeldungen

Sie können sich während der Kontaktzeiten über formale Fragen der Patent- und Gebrauchsmusteranmeldung, Marken- und Designanmeldungen bei uns informieren.
Zudem sind wir für das Deutsche Patent- und Markenamt offizielle Annahmestelle für:

  • deutsche Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen
  • deutsche Markenanmeldungen
  • deutsche Designanmeldungen
  • europäische Patentanmeldungen (EP/DE)
  • internationale Patentanmeldungen (PCT/DE)

Arten der Entgegennahme

  • Einwurf in den dafür vorgesehenen Briefkasten mit automatischer Datumsumschaltung (7-Tage-Briefkasten) vor dem Haus der Wirtschaft.
  • Bei Anmeldungen die aufgrund ihres Umfangs nicht in den Einwurfschlitz des Briefkastens passen, ist die Übergabe an den Pförtner im Eingangsbereich vom Haus der Wirtschaft möglich, sofern das Haus geöffnet hat und die Pforte besetzt ist. Achten Sie bitte darauf, dass unsere Adresse und das Eingangsdatum auf dem Umschlag festgehalten werden.

Was kann nicht bzw. nicht fristwahrend entgegengenommen werden

  • Weitere als die o.g. Anmeldungen, sowie Nachreichungen jeglicher Art zum Patent- und Gebrauchsmusterverfahren bzw. zum Marken- und Designverfahren, z. B. die Einleitung der nationalen Phase einer internationalen Anmeldung.
  • Zahlungsmittel

Eine offizielle Liste des DPMA finden Sie in der → Mitteilung des Präsidenten 04/06 des Deutschen Patent- und Markenamtes.

Diese Unterlagen werden im Informationszentrum bei persönlichem Erscheinen nicht entgegengenommen. Wir behalten uns ebenso vor, derartige Unterlagen, die im PMZ eingehen, an den Absender zurückzuschicken.