Ausdruck vom 14.12.2024

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© Sebastian Berger

Die Marke

Eine Marke ist wie ein Fingerabdruck: Sie führt den Käufer einer Ware oder Dienstleistung direkt zum Anbieter. Sie bürgt für Sicherheit und Qualität und dient der Unterscheidung von Konkurrenzangeboten. Die Marke erleichtert somit die Kaufentscheidung.

1. Was sind Marken?

Marken sind Zeichen aller Art, die Waren oder Dienstleistungen kennzeichnen. Die häufigsten Zeichen sind Begriffe, Logos, Slogans, Farben, dreidimensionale Formen und Erkennungsmelodien.

2. Schutzvoraussetzungen

Die Marke muss unterscheidungskräftig sein. Nicht eintragungsfähig sind allgemeinübliche Begriffe, die die angebotenen Waren und Dienstleistungen beschreiben.

Das Deutsche Patent- und Markenamt prüft bei einer Markenanmeldung nicht nach, ob im Register bereits identische oder ähnliche Marken eingetragen sind. Ersparen Sie sich deshalb möglichen Ärger und unnötige Kosten, indem Sie rechtzeitig → überprüfen, ob Ihre anvisierte Marke oder Ihr Firmenname bereits von anderen geschützt wurde. Im Patent- und Markenzentrum Baden-Württemberg können Sie kostenlos selbst recherchieren. Eine → Recherche ist ebenso im Internet möglich. Zusätzlich kann es sinnvoll sein, eine Recherche in kostenpflichtigen Datenbanken von erfahrenen Rechercheuren durchführen zu lassen, z.B. durch das → Patent- und Markenzentrum Baden-Württemberg.

3. Wie melden Sie eine Marke an?

Eine deutsche Marke können Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt anmelden. Das amtliche Anmeldeformular unterstützt Sie dabei, wichtige Angaben nicht zu übersehen. Sie müssen genau angeben, wie die Marke lauten soll und für welche Waren und Dienstleistungen Sie den Markenschutz haben möchten. Die → Unterlagen finden Sie auf den Seiten des Deutschen Patent- und Markenamtes.

Über → DPMAdirektWeb ist es auch möglich, Marken beim DPMA über das Internet anzumelden.

4. Wo können Sie Ihre Anmeldung einreichen?

Sofern Sie nicht über → DPMAdirektWeb anmelden, können Sie die Anmeldeunterlagen entweder beim Deutschen Patent- und Markenamt in München oder beim Patent- und Markenzentrum Baden-Württemberg in Stuttgart einreichen (→ Weitere Informationen zur Entgegennahme durch das IP). Die Einreichung ist per Post, per Fax oder auch persönlich möglich. Mit dem Eingang der Unterlagen ist Ihr Anmeldetag festgelegt.

5. Welche Rechte haben Sie?

Nur Sie als Markeninhaber dürfen Ihre registrierte Marke für die angemeldeten Warengruppen oder Dienstleistungen verwenden. Sie können auch Lizenzen vergeben. Ihre registrierte Marke dürfen Sie mit dem ® versehen und Ihre Waren damit kennzeichnen. Wer eine geschützte Marke unbefugt nutzt, kann auf Unterlassung, Schadenersatz und sogar auf Vernichtung der unberechtigt gekennzeichneten Ware verklagt werden. Der Schutz beträgt zunächst zehn Jahre und kann beliebig oft um weitere zehn Jahre verlängertwerden. Dafür fallen jeweils Gebühren an.

6. Können Sie Ihre Marke wieder verlieren?

Nachdem Ihre Marke eingetragen und veröffentlicht wurde, können Inhaber älterer Marken innerhalb von drei Monaten Widerspruch erheben. Ist der Widerspruch erfolgreich, wird die jüngere Marke gelöscht oder deren Schutzumfang eingeschränkt. Wenn eingetragene Marken nicht innerhalb von fünf Jahren benutzt werden, können Dritte deren Löschung beantragen.

7. Anmeldegebühren für eine deutsche Marke

  • Anmeldegebühr: 300 € (für bis zu drei Waren-/Dienstleistungsklassen)
  • Anmeldegebühr bei elektronischer Anmeldung: 290 € (für bis zu drei Waren-/Dienstleistungsklassen)
  • Zusätzliche Klassengebühren ab der vierten Klasse: je 100 €

Eine umfangreiche Liste aller weiteren Gebühren finden Sie im → Kostenmerkblatt des DPMA.

8. Markenschutz im Ausland

Unionsmarke

Es kann eine Unionsmarke angemeldet werden, die Schutz in allen Staaten der Europäischen Union gewährt. Anmeldungen sollten direkt beim → Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eingereicht werden.

Internationale Marke

Nach dem Madrider Markenabkommen (MMA) bzw. dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) kann eine Marke durch eine Registrierung bei der → WIPO (Weltorganisation für geistiges Eigentum) für mehrere Staaten geschützt werden.
Die Internationale Registrierung ergibt keinen weltweit gültigen Schutz. Eine nach dem MMA bzw. PMMA eingetragene Marke kann nur in den Staaten Schutz erlangen, die an das MMA bzw. PMMA gebunden sind.