Ausdruck vom 19.03.2024

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Artur Fischer Erfinderpreis


Alle zwei Jahre verleiht die gemeinsam gegründete Stiftung von Herrn Professor Artur Fischer und der Baden-Württemberg Stiftung gGmbH den Artur Fischer Erfinderpreis Baden-Württemberg an private Erfinderinnen und Erfinder, deren Erfindungen bereits zum Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet wurden. Es werden drei Preise vergeben, die mit 10.000 Euro, 7.500 Euro und 5.000 Euro Preisgeld dotiert sind.

Daneben werden im Rahmen eines Schülerwettbewerbs Erfindungen von Schulklassen, Schüler-Arbeitsgemeinschaften und einzelnen Schülern in verschiedenen Teilnehmerkategorien ausgezeichnet. In jeder Teilnehmerkategorie werden jeweils drei Preise verliehen. Für den Schülerwettbewerb steht ein Preisgeld von insgesamt 13.500 Euro zur Verfügung. Die Anmeldung eines Schutzrechtes wird hier nicht vorausgesetzt.

Privaterfinderinnen und Erfinder können sich mit ihren innovativen Entwicklungen bis zum 28. Februar 2019 bewerben.

Weitere Informationen zum Wettbewerb erhalten Sie im Internet unter → www.erfinderpreis-bw.de und beim Patent- und Markenzentrum Baden-Württemberg unter Telefon 0711/123-2602.