Ausdruck vom 19.03.2024

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© Rainer Sturm / pixelio.de

Aufbau einer Designveröffentlichung


Grundsätzlich besteht eine Designveröffentlichung aus folgenden zwei Teilen:

  • Dem Design selbst (als Abbildung)
  • Amtliche Daten zur Eintragung

Unter Umständen kann die Abbildung des Designs fehlen. Es kann bei der Anmeldung eines deutschen Designs beantragt werden, die Veröffentlichung der Abbildung bis zu 18 Monate aufzuschieben.

Designs werden normalerweise in Form von amtlichen Eintragungen im Designblatt veröffentlicht. Bis 2005 sind die deutschen Designs (Geschmacksmuster) zusätzlich in Form von Musterregisterkarten im IP vorhanden, die nach einer inhaltlichen Klassifikation (der Locarno-Klassifikation) sortiert und damit für die Recherche leichter zugänglich sind. Zusätzlich stehen im Patent- und Markenzentrum Baden-Württemberg spezielle Datenbanken zur Recherche nach eingetragenen Designs zur Verfügung.